Hausordnung
Präambel
Die Hausordnung des Chaos Computer Club Darmstadt e.V. gilt für alle Personen, die sich innerhalb der Vereinsräume aufhalten. Ihre Inhalte werden gemeinsam durch das Plenum im Konsensverfahren entschieden.
Änderungsvorschläge müssen spätestens zwei Wochen vor dem jeweiligen Plenumstermin auf hackspace@lists.darmstadt.ccc.de veröffentlicht werden.
Hausrecht
Durch die Ausübung des Hausrechts bestimmen wir, wer die Räume aufgrund problematischem Verhaltens verlassen muss.
- Der Vorstand übt das Hausrecht aus und kann anwesende Personen unter Angabe von Sachgründen der Vereinsräume verweisen.
- Wenn kein Vorstand anwesend ist, geht dieses Recht während Veranstaltungen an die Veranstaltenden und ansonsten an schließberechtigte Mitglieder über.
- Der Vorstand ist über jede Ausübung des Hausrechts umgehend in Textform zu informieren.
Raumstatus
Der Status des Raumes wird im Internet veröffentlicht. Dadurch wird im Regelbetrieb signalisiert, für wen die Räume derzeit zugänglich sind.
- Während öffentlicher Veranstaltungen ist der Raumstatus "open".
- Während des "Member-only" Status stehen die Räume primär den Mitgliedern zur Verfügung. Der Empfang persönlicher Gäste ist jedoch in angemessenem Umfang möglich.
Schließrechte
Der Erhalt von Schließrechten berechtigt zum eigenständigen Öffnen und Schließen der Räume zu beliebigen Zeiten. Schließberechtigte Personen können die öffentlichen Schlüssel ihrer SSH Schlüsselpaare hinterlegen lassen.
- Erlangen der Schließberechtigung
- Reguläre Mitglieder können Schließberechtigung auf dem Plenum beantragen.
- Nichtmitglieder können zweck- und zeitgebundene Schließberechtigung erhalten, zum Beispiel um Veranstaltungen zu organisieren. Das Plenum entscheidet über die Vergabe.
- Anforderungen an Schließberechtigte
- Schließrechte sind personengebunden und dürfen nicht mit Dritten geteilt werden.
- Bei Verlust eines privaten Schlüssels muss der zugehörige öffentliche Schlüssel umgehend aus id.cccda.de entfernt werden.
- Das Öffnen der Tür für andere Mitglieder aus der Ferne sollte vermieden werden, ist jedoch für kurze Aufenthalte in begründeten Ausnahmefällen gestattet.
- Die letzte Person mit Schließberechtigungen ist dafür verantwortlich, dass die Räume ordnungsgemäß hinterlassen und verschlossen werden.
- Verlust der Schließberechtigung
- Mit dem Ende der Mitgliedschaft erlischt die Schließberechtigung.
- Der Vorstand kann die hinterlegten öffentlichen Schlüssel inaktiver Mitgliedern deaktivieren lassen. Er informiert vorab über betroffene Personen auf dem Plenum. Neue Schlüssel können jederzeit hinterlegt werden.
- Der Vorstand kann in begründeten Fällen durch einen Beschluss die Schließberechtigung eines ordentlichen Mitglieds entziehen.
- Alle digitalen Schließvorgänge werden für etwa 30 Tage mit Zeitstempel und SSH-Fingerprint protokolliert. In begründeten Fällen kann der Vorstand dadurch die Identität der Schließenden für relevante Zeiträume feststellen lassen.
Küche
Unsere Küche wird von vielen Personen verwendet. Damit dies reibungslos geschehen kann, sind an ihre Benutzung höhere Anforderungen gestellt als an eine durchschnittliche WG-Küche.
- Die Lagerung von Lebensmitteln in der Küche ist nur Mitgliedern gestattet.
- Verderbliche Lebensmittel sind mit Namen und nach Öffnung mit dem Anbruchdatum zu beschriften; Verdorbene Lebensmittel sind umgehend zu entsorgen.
- Verderbliche Lebensmittel und Essensreste können nicht über unsere Mülltonnen entsorgt werden.
- Produkte, die ihr Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten haben, können ohne Nachfrage entsorgt werden.
- Das "Free for all" Label kann nur zusätzlich zu Namen und Datum angebracht werden. Es entbindet nicht von der Verantwortung zur Entsorgung.
Lagerplatz
Wir haben begrenzte Lagerkapazitäten in unseren Vereinsräumen, die daher ausschließlich für Mitglieder bereitstehen. Unsere Standard-Kiste ist definiert als eine 11L SAMLA Box samt Deckel.
- Regelmäßig anwesende Mitglieder können eine Kiste im Flur für sich beanspruchen.
- Kisten für Projekte können für die Laufzeit von jeweils einem Jahr auf dem Plenum beantragt werden. Sie sind mit dem Projektnamen sowie dem Ende der Laufzeit (Jahr/Monat) zu versehen.
- Mitglieder, die regelmäßig kochen, können eine Kiste in der Küche für sich beanspruchen.
- Nicht aktiv verwendete Kisten müssen auf Aufforderung des Plenums freigegeben werden.
- Die Lagerung von größeren Gegenständen innerhalb der Räume ist mit anderen –unbeteiligten– Mitgliedern abzustimmen. Der Gegenstand muss mit dem Namen des Eigentümers gelabelt werden.
Sonstiges
- Die Vereinsräume sind als Gewerbefläche deklariert, daher sind Übernachtungen ausgeschlossen.
- Der Konsum von psychoaktiven Substanzen muss stets verantwortungsvoll und mit größter Rücksichtnahme auf die Umgebung geschehen.
- Rauchen ist nur auf dem Balkon gestattet. Die Balkontüren müssen hierzu geschlossen bleiben. Rauchgeruch in den Innenräumen ist nicht erwünscht.
- Der Umgang mit Strom, Gas & Wasser sollte stets sparsam und bewusst erfolgen. Insbesondere Großverbraucher (z.B. TV, Beamer, Herd, Ofen) sollten nach Verwendung zügig abgeschaltet werden.